Ja zur Änderung des Filmgesetzes
Ja zur Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur
- Für mehr Vielfalt: Laut dem neuen Filmgesetz müssen 30 Prozent des Angebots der Streaming-Plattformen aus europäischen Filmen bestehen. Das stärkt die Vielfalt – und auch den Schweizer Film.
- Für bessere Qualität: Dank dem Gesetz wird mehr Geld in die Schweizer Filmproduktion und in schweizerisch-ausländische Koproduktionen investiert. Das fördert die Qualität der produzierten Filme und Serien und stärkt die Schweizer Filmwirtschaft.
- Für die Stärkung der Kultur in der Schweiz: Das neue Gesetz ist ein erster, wichtiger Schritt, damit eine Beteiligung der Schweiz am europäischen Kulturförderprogramm «Creative Europe» wieder möglich ist. Denn seit der Annahme der Masseinwanderungsinitiative kann die Schweiz nicht mehr an den europäischen Kultur- und Filmförderprogrammen teilnehmen.
Der Schweizer Filmmarkt ist, auch aufgrund der sprachkulturellen Aufteilung, zu klein, um nach einer rein marktwirtschaftlichen Logik bestehen zu können. Gute Rahmenbedingungen und eine soziale Absicherung für die Filmschaffenden sowie eine aktive Kulturpolitik sind darum wichtige Voraussetzungen, um die Vielfalt und die Qualität des Schweizer Films zu erhalten. Der Bund ist heute ein bedeutender Förderpartner des Schweizer Films. Eine wichtige Rolle kommt auch den kantonalen Förderstellen sowie der SRG als Koproduzentin von unabhängigen Schweizer Filmen zu. Mit einer Quote für europäische und Schweizer Filme sowie mit einer Investitionspflicht leisten auch Fernsehsender bereits heute einen Beitrag zur Förderung des Schweizer Films. Dies ganz im Gegensatz zu den grossen internationalen Streaming-Anbietern, die in den letzten Jahren entstanden sind und die heute den Markt dominieren. Sie erwirtschaften in der Schweiz zwar hohe Gewinne, tragen aber nur wenig zur Schweizer Film- und Kinolandschaft bei. Im Herbst 2021 hat das Parlament darum verschiedene Änderungen am Filmgesetz vorgenommen. Neu sollen auch Streaming-Plattformen dazu verpflichtet werden, mindestens 30 Prozent europäische Filme anzubieten. Ausserdem sollen sie vier Prozent ihrer in der Schweiz erwirtschafteten Einnahmen in hiesige Produktionen investieren. Ziel dieser Änderungen ist es, das Schweizer Filmschaffen sowie die Vielfalt und die Qualität des Filmangebots zu fördern. Die Änderungen sorgen zudem auch für gleich lange Spiesse für die Schweizer Filmbranche. Denn die meisten europäischen Staaten kennen bereits heute analoge oder sogar noch weitergehende Regelungen. Gegen diese Änderungen des Filmgesetzes wurde von verschiedenen bürgerlichen Jungparteien das Referendum ergriffen, weswegen wir nun am 15. Mai darüber abstimmen. Für uns GRÜNE jedoch ist klar, dass die Schweiz eine starke Kulturförderung braucht und dass auch die internationalen Streaming-Giganten, die hier ihre Gewinne erwirtschaften, einen Beitrag zum lokalen Filmschaffen leisten sollen.
FÜR EIN VIELFÄLTIGES UND HOCHWERTIGES FILMANGEBOT
Das Angebot von nationalen Fernsehsendern muss bereits heute zu einem wesentlichen Teil aus europäischen Werken bestehen. Neu sollen auch Streaming-Plattformen dazu verpflichtet werden, zu mindestens 30 Prozent europäische Filme anzubieten. Diese Regelung wirkt sich positiv auf die Qualität und auf die Vielfalt des Filmangebots aus – und sie stärkt den Anreiz, in europäische und Schweizer Filme zu investieren. Die Regelung ist in unseren Nachbarländern längst Standard und kann offensichtlich problemlos umgesetzt werden.
EIN ZUSTUPF FÜR DIE SCHWEIZER (FILM-)WIRTSCHAFT
Wer in der Schweiz Filme ausstrahlt, soll auch dafür sorgen, dass hier Filme produziert werden. Das ist die Idee hinter der sogenannten Investitionspflicht, die heute für Fernsehsender ebenfalls bereits gilt. Neu sollen nun auch Streaming-Anbieter dazu verpflichtet werden, vier Prozent ihres in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes – das sind rund 30 Millionen Franken jährlich – in die Schweizer Filmproduktion oder in schweizerisch-ausländische Koproduktionen zu investieren. Das dient insbesondere der Qualität der in der Schweiz produzierten Filme und Serien, stärkt aber auch ganz grundsätzlich die Schweizer (Film-)Wirtschaft sowie die vielen Zulieferbetriebe.
FÜR EINEN GRENZÜBERSCHREITENDEN UND VERNETZEN KULTURPLATZ
Der grenzüberschreitende Austausch von Ideen und Menschen ist für die Kultur zentral. Für die Schweiz als kleines, vielsprachiges und mit ihren Nachbarstaaten eng vernetztes Land gilt das ganz besonders. Doch seit der Annahme der Masseinwanderungsinitiative kann die Schweiz nicht mehr an den europäischen Kultur- und Filmförderprogrammen teilnehmen. Diese Situation ist für die Schweizer Kultur- und Filmschaffenden schmerzlich – ähnlich wie der teilweise Ausschluss von Schweizer Forschenden aus «Horizon Europe». Mit dem neuen Filmgesetz wurde die Schweizer Filmförderung nun an jene der europäischen Union angeglichen. Das ist ein erster, wichtiger Schritt, damit eine Beteiligung der Schweiz am europäischen Kulturförderprogramm «Creative Europe» zukünftig wieder möglich ist.