Darum geht’s

  • Im Kanton Bern soll das Instrument der dringlichen Gesetzgebung eingeführt werden
  • Damit können Gesetze, die keinen Aufschub erlauben, sofort in Kraft gesetzt werden, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Grossen Rates zustimmen
  • Die Einführung der dringlichen Gesetzgebung stärkt die Handlungsfähigkeit und Rechtsstaatlichkeit in Situationen, die dies fordern (z.B. Pandemie)
  • Dringliche Gesetze unterliegen der obligatorischen Volksabstimmung, sie müssen innert sechs Monaten der Stimmbevölkerung vorgelegt werden
  • Viele andere Kantone und der Bund verfügen bereits über dieses Instrument

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