Der Grosse Rat des Kantons Bern erachtet die Klimaveränderung als zentrale Herausforderung unserer Zeit. Er will deshalb den Klimaschutz ausdrücklich in der Kantonsverfassung verankern und so die vor mehr als 25 Jahren formulierten Verfassungsartikel über Umwelt-, Landschafts- und Heimatschutz ergänzen.

Am 26. September 2021 stimmen wir im Kanton Bern über eine Änderung der Kantonsverfassung ab. Mit unserem JA zum Klimaschutz-Artikel bekennen wir uns grundsätzlich zum Ziel, den Kanton Bern bis 2050 klimaneutral zu machen.

Der neue Verfassungsartikel setzt Leitplanken, die der Kanton und die Gemeinden beachten sollen, wenn sie in den kommenden Jahren, Schritt für Schritt, ihren erforderlichen Beitrag zum Erreichen des gesteckten Ziels leisten.

Der Verfassungsartikel verpflichtet sie nicht allein zum Klimaschutz – er gibt ihnen vielmehr auch den Auftrag, infolge des Klimawandels auftretende Schäden zu bewältigen, solchen Schäden vorzubeugen und die Fähigkeit zur Anpassung an das wärmer werdende Klima zu stärken. Der Klimaschutz-Artikel ist deshalb gut für Bern und das Klima.

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