Ja zum Covid-19-Gesetz
Das Covid-19-Gesetz ist ein zentrales Element zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen. Dank diesem Gesetz können unerlässliche Unterstützungsmassnahmen getroffen werden, wie beispielsweise die Härtefallhilfen oder die ausgebauten Kurzarbeitsentschädigungen. Es regelt und präzisiert die Kompetenzen des Bundesrates sowie den Einbezug der Kantone und des Parlaments für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie.
Im Frühjahr 2020 hat der Bundesrat schnellstmöglich mittels (zeitlich befristeten) Verordnungen – und weitgehend ohne Einbezug des Parlaments – auf die Corona-Pandemie reagiert. Der Bundesrat hat sich dabei hauptsächlich auf das Epidemiengesetz abgestützt, welches ihm in epidemiologischen Notlagen insbesondere im Bereich des Gesundheitsschutzes weitreichende Kompetenzen zuweist. Das Epidemiengesetz wurde in einer Referendumsabstimmung 2013 von der Stimmbevölkerung deutlich angenommen.
Mit dem Covid-19-Gesetz, welches in der Herbstsession 2020 von National- und Ständerat verabschiedet worden ist, wurde nun eine Grundlage für die weiter andauernde Bewältigung der Covid-19-Pandemie geschaffen. Das Gesetz regelt und präzisiert die Befugnisse des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie. Es bildet damit die Basis für die Fortführung verschiedener epidemiologischer Massnahmen sowie insbesondere für die wirtschaftliche Unterstützung von Arbeitnehmer*innen, Unternehmen oder Kulturschaffenden.
Entgegen den teilweise vorgebrachten Behauptungen handelt es sich beim Covid-19-Gesetz nicht um Notrecht. Das Gesetz wurde in einem ordentlichen – wenn auch dringlichen – Verfahren mehrmals vom eidgenössischen Parlament beraten und schliesslich verabschiedet. Das Covid-19-Gesetz ist zudem auf die Bewältigung der Corona-Pandemie beschränkt und zeitlich befristet.
Gegen das Gesetz wurde von der Gruppe «Freunde der Verfassung» das Referendum ergriffen, weshalb dieses nun zur Abstimmung kommt. Die «Freunde der Verfassung» zweifeln – entgegen der wissenschaftlichen Evidenz – weiterhin an der Bedrohung durch das Corona-Virus und sprechen diesbezüglich von einer «Panikmache» von Behörden und Medien. Mit dem Referendum soll dem Bundesrat nun ein «Denkzettel» für seine Corona-Politik verpasst werden.
Unerlässliche Grundlage für die Bewältigung der Pandemie
Mit dem Covid-19-Gesetz werden die Kompetenzen des Bundesrates zur Bewältigung der Pandemie und seiner Folgen klar geregelt. Das Gesetz regelt nicht nur die medizinische Versorgung der Bevölkerung, sondern insbesondere auch die wirtschaftliche Unterstützung für Unternehmen, Selbstständige, Arbeitnehmer*innen oder Kulturschaffende. Die GRÜNEN haben sich in der parlamentarischen Beratung erfolgreich für einen Ausbau der Härtefallhilfen und der Kurzarbeitsentschädigungen sowie für die Unterstützung des Kulturbereichs eingesetzt. Ohne gesetzliche Grundlage müssten viele dieser Programme wieder eingestellt werden. Wir dürfen die Arbeitnehmer*innen, die KMU und die Selbständigen in dieser Krise jedoch nicht im Regen stehen lassen, denn sonst drohen Konkurse, Arbeits- und Perspektivlosigkeit.
Demokratiepolitischer Fortschritt
Im Frühjahr 2020 hat der Bundesrat auf Basis des Epidemiengesetzes und mittels (zeitlich befristeten) Verordnungen auf den Ausbruch der Corona-Pandemie reagiert – weitgehend ohne Mitsprache des Parlaments. Das Covid-19-Gesetz hingegen wurde von National- und Ständerat verabschiedet. Es regelt und präzisiert die Kompetenzen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie sowie den notwendigen Einbezug der Kantone und des Parlaments. Das Gesetz ist somit ein demokratiepolitischer Fortschritt. Es ist zudem auf die Bewältigung der Covid-19-Pandemie beschränkt und zeitlich befristet.