Ja zur Änderung der Kantonsverfassung Volksvorschläge vor grossrätlichen Eventualanträgen

  • Mit dieser Änderung der Kantonsverfassung wird es künftig nicht mehr möglich sein, Volksvorschläge mit Eventualanträgen des Grossen Rates taktisch zu verhindern.
  • Die Änderung «Volksvorschläge vor grossrätlichen Eventualanträgen» stärkt die Volksrechte.

Mit einem Eventualantrag kann der Grosse Rat dem Volk bei einer Vorlage zwei Varianten zur Abstimmung vorlegen. So können sich die Stimmberechtigten differenziert äussern.

Mit einem Volksvorschlag können Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihrerseits zu gewissen Vorlagen des Grossen Rates einen konkreten Vorschlag einbringen und eine Volksabstimmung verlangen («konstruktives Referendum»). Dafür braucht es innert drei Monaten 10’000 gültige Unterschriften.

Wenn allerdings die Mehrheit des Grossen Rates einen Eventualantrag beschliesst, ist nach geltendem Recht kein Volksvorschlag möglich. In der Vergangenheit hat das Kantonsparlament den Eventualantrag wiederholt auch als taktisches Mittel eingesetzt, um Volksvorschläge auszuschliessen.

Mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung soll dies künftig nicht mehr möglich sein. Neu soll der Volksvorschlag den Vorrang erhalten: Wird ein Volksvorschlag eingereicht, fällt ein zuvor beschlossener Eventualantrag des Grossen Rates dahin. Wie bisher können auch mehrere Volksvorschläge eingereicht werden.