Das Prinzip der «Ehe für alle» ist simpel: Paaren aller Geschlechter sollen genau die gleichen Rechte und Pflichten zustehen wie heterosexuellen Paaren. Vor über 20 Jahren forderte die damalige grüne Nationalrätin Ruth Genner in einem parlamentarischen Vorstoss als erste die «Ehe für alle» in der Schweiz. In vielen weiteren Ländern haben grüne Vorreiter*innen die Öffnung der Ehe vorangetrieben. Inzwischen ist die Idee in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Sie ist in Europa fast überall eingeführt, während in der Schweiz weiterhin nur die diskriminierende «Eingetragene Partnerschaft» möglich ist.

Aufgrund einer erneuten Parlamentarischen Initiative diskutierte das eidgenössische Parlament ab 2015 wieder über die Einführung der Ehe für alle. Im Dezember 2020 war es endlich soweit: Eine grosse Mehrheit des Parlaments setzte sich durch gegen die SVP-Fraktion und einige konservative Mitte-Politiker und beschloss die Änderung des Zivilgesetzbuches. Gegen diesen Entscheid ergriffen die rechtsbürgerlichen Kräfte das Referendum, weshalb es nun zur Volksabstimmung über die Ehe für alle kommt.

Love is love!

Egal, welches Geschlecht. Für uns zählt jede Liebe gleich viel, und deshalb stehen allen die gleichen Rechte zu. Gleichgeschlechtliche Liebe ist längst gelebter Alltag und soll im Zivilstandsregister genau gleich abgebildet sein wie diejenige von heterosexuellen Paaren. Die «Ehe für alle» ist die logische Konsequenz des gesellschaftlichen Wandels. Als eines der letzten europäischen Länder muss die Schweiz dringend nachziehen und die Ehe öffnen für alle Paare. 

Die eingetragene Partnerschaft ersetzen

Die «Eingetragene Partnerschaft» ist ein veraltetes, diskriminierendes Ehe-Ersatzmodell und muss ersetzt werden. Sie enthält gleichgeschlechtlichen Paare gewisse Rechte vor, die an eine Ehe gebunden sind (Einbürgerung, Adoptionsrecht, Sozialversicherungen). Zudem diskriminiert der Zivilstand der Eingetragenen Partnerschaft die Träger*innen, weil sie automatisch und jedes Mal «geoutet» werden, wenn sie ihren Zivilstand in ein Formular einfüllen.

Fortpflanzungsmedizin für Frauen*paare

Mit dem neuen Gesetz erhalten Frauen*paare Zugang zu den Verfahren der Fortpflanzungsmedizin (mindestens zu Samenbanken in der Schweiz). Von Geburt an verfügt ein Kind damit über zwei Elternteile, während gleichzeitig sein Recht gewahrt bleibt, seine Abstammung in Erfahrung zu bringen. Die Elternschaft soll allen Paaren offenstehen, weil gute Eltern zu sein nichts mit dem Geschlecht zu tun hat. Denn Kinder brauchen liebevolle Bezugspersonen, und das hängt nicht vom Geschlecht ab.