Berner Solar-Initiative: Gegenvorschlag der Kommission geht zu wenig weit
Die GRÜNEN begrüssen, dass die grossrätliche Kommission mit einem eigenen Gegenvorschlag zur Solar-Initiative gegenüber dem Regierungsrat eine Verbesserung vorlegt. Allerdings fehlen im aktuellen Entwurf wesentliche Aspekte für einen raschen Ausbau der Solarenergie im Kanton Bern.
Um die Klimakrise in den Griff zu kriegen und langfristig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, muss der Kanton Bern so rasch wie möglich von fossilen Energieträgern wegkommen und auf erneuerbare Energieträger umsteigen. Das grösste inländische Potenzial liegt dabei in der Solarenergie, insbesondere auch auf bestehenden Gebäuden. Mit der kantonalen Solar-Initiative fordern die GRÜNEN zusammen mit verschiedenen Allianzpartnern eine Pflicht zur Nutzung gut geeigneter Gebäudeflächen, um dieses Potenzial innert nützlicher Frist realisieren zu können. Der Gegenvorschlag des Regierungsrates war klar ungenügend. Dass die BAK einen eigenen Entwurf vorlegt, wird deshalb grundsätzlich begrüsst. Insbesondere die Einführung einer Pflicht für Parkplätze wird positiv gewertet. Die GRÜNEN fordern allerdings, dass die erforderliche Parkplatzgrösse, bei der die Pflicht gilt, auf die Hälfte reduziert wird.
Ohne Frist werden die Ziele verfehlt
Aus Sicht der GRÜNEN fehlt dem Entwurf der BAK insbesondere eine Frist, bis wann die gut geeigneten Gebäudeflächen mit Anlagen zur Solarenergienutzung ausgestattet werden müssen. Damit droht der Kanton Bern seinen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaziele und der Ausbauziele gemäss Mantelerlass nicht rechtzeitig leisten zu können. Die GRÜNEN fordern deshalb eine Frist von spätestens 2050.
Weiter hat es die Kommission bisher verpasst, eine konkrete Pflicht für Fassaden vorzusehen. Dies obwohl gerade Fassaden einen wichtigen Beitrag zur Winterstromproduktion liefern könnten. Die Flexibilisierung der Erfüllung der Pflicht durch die Möglichkeit, Fassaden anrechnen lassen zu können, wird jedoch begrüsst.
Zusätzlich wird angeregt, dass im Rahmen des Gegenvorschlags die Dividende aus der Beteiligung des Kantons an der BKW AG für die Förderung der Energiegewinnung und Speicherung von Solarenergie verwendet wird. Die überwiesene Motion Rüegsegger verlangt, dass Dividendengewinne der BKW zweckgebunden zur Förderung der Solarenergie eingesetzt werden. Im Rahmen des Gegenvorschlags besteht die Chance, diese Motion umzusetzen.